kanzleihoess_beratung kanzleihoess_beratung
hoessrechtsanwaelte_logo hoessrechtsanwaelte_logo

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerbliche Schutzrechte genießen die Exklusivität ihrer Rechtsposition. Gemeinsam ist Ihnen auch, dass die Rechte allein dem Inhaber zustehen und auch allein von diesem ausgeübt werden können. Die Entstehung der betreffendem Rechtspositionen erfolgt durch ein formelles Verfahren (Anmeldung, Hinterlegung, Registrierung). Eine Ausnahme bildet die nationale Marke, die unter gewissen Voraussetzungen auch durch bloße Benutzung zur Entstehung des Markenschutzes führt.

Sämtlichen Rechten gemeinsam ist auch das Prioritätsprinzip, wonach das ältere Recht grundsätzlich dem jüngeren vorgeht. Ferner ist den gewerblichen Schutzrechten deren freie Übertragbarkeit gemein. Diese erfolgt in der Übertragung von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen. Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit ist der Schutz dieser Rechte über außergerichtliche Verfahren, so z.B. die Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und über gerichtliche Verfahren, wie insbesondere (Eil-) Verfügungsverfahren und ordentliche Hauptsacheverfahren.

Aufgrund der Überlappung der betreffenden Rechtsgebiete, insbesondere mit dem Wettbewerbsrecht, dem Vertragsrecht und anderen damit verbundenen Rechtsgebieten, ist es wichtig, dass hier keine rein fachspezifische Betrachtung des Einzelproblems erfolgt. Wichtig sind daher im Rahmen der Sachbearbeitung eine exakte Sachverhaltsfeststellung, das sogenannten Vier-Augen-Prinzip, technisches Verständnis und Marktkenntnisse sowie eine schnelle Auffassungsgabe Ihres Anwalts.

Hier steht Ihnen unser Referatsleiter und Gründungspartner, Herr Rechtsanwalt Markus Höss, mit seinen Erfahrungen und mit all seinem Wissen auf diesem Gebiet als Ansprechpartner und Berater unterstützend zur Seite.


<< Zurück

all rights reserved by höss rechtsanwälte