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Tätigkeitsgebiete im Umfeld des Unternehmensrechts

Arbeitsrecht, Rechte des Betriebsrats und Mitbestimmungsrecht

Ein von der Belegschaft gewählter Betriebsrat nimmt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahr und soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten. In Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden dabei häufig so genannte Gesamt- bzw. Konzernbetriebsräte gebildet, in die die Betriebsräte einzelner Betriebe ihre Vertreter entsenden. Der Betriebsrat wird von allen Arbeitnehmern eines Betriebes für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Eine bestimmte Anzahl der in den Betriebsrat gewählten Arbeitnehmer ist je nach Anzahl der Arbeitnehmer vollkommen von der Arbeit freigestellt. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Im Rahmen seiner Tätigkeit und Zuständigkeit hat der Betriebsrat die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen und bildet neben dem Arbeitgeber eine weitere Beschwerdeinstanz der Arbeitnehmer. Die Komplexität der Vorschriften, mit denen sich Arbeitgeber auseinandersetzen müssen, nimmt dabei immer weiter zu. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Recht der Abmahnung und Kündigung und den Anforderungen an die wirksame Beendigung von Arbeitsverhältnissen müssen sich Personalverantwortliche mit auch arbeitsschutzrechtlichen Themen wie den rechtlichen Regelungen des Mutterschutzes und der Elternzeit, gesetzlichen Ansprüchen auf Teilzeit oder auch mit Fragestellungen des Anti-Diskriminierungsrechts (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) rechtssicher auskennen. Unfaire Verhaltensweisen wie Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung können Beschäftigte in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen, bergen rechtliche Haftungsrisiken für das Unternehmen und können darüber hinaus weitere wirtschaftliche Folgewirkungen verursachen. Ähnlich wichtige Fragestellungen sind im Hinblick auf die Nutzung des Internets und der E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.


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