Das betriebliche Erfahrungswissen (Know-How) eines Unternehmens ist
– trotz seiner großen wirtschaftlichen Bedeutung -
grundsätzlich nicht durch eine gesetzliche Schutzrechtsposition geschützt.
Der Schutz erfolgt über privatrechtliche Verträge (Geheimhaltungs- abreden) und ggf. über wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Wir beraten Sie kompetent bei der Ausgestaltung eines optimalen Know-How-Schutzes und der Verwertung.
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